Karten für den Obermeitinger SeeDer Obermeitinger See ist jeweils vom 15.12. bis Ende Februar des Folgejahres gesperrt. Fischen ist dann ab 01.03. möglich. Offizielles Anfischen erfolgt i.d.R. am Sonntag nach dem 15. April, außer an Feiertagen (bitte Jahresplanung beachten; vor dem Anfischen wird der See nochmal kurzzeitig gesperrt, Sperrschilder bei Neubesatz beachten!). Tageskarten können jeweils ab 01.03. des Jahres erworben werden (auch für Gastfischer - diese müssen aber während des gesamten Fischens in Begleitung eines aktiven Vereinsmitglieds sein!). Jahreskarten sind derzeit - vorbehaltlich der Verfügbarkeit - nur für Mitglieder (Preis 180 €) erhältlich. Tageskarten-Preise ab 2018:
Auf den Karten werden 5 € Pfand zugeschlagen, die bei Rückgabe zurückerstattet werden. Kartenausgabe von Montag bis Samstag (nicht am Sonntag!): beim 2.Vorsitzenden, Michael Rid Steingadener Straße 21, Obermeitingen Tel.: 01605636216
Beizettel für Obermeitinger See: 1. Der Erlaubnisschein gilt nur für das bezeichnete Gewässer, er ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen 2. Während der Sperrzeiten ist das Fischen untersagt (siehe Jahresplanung und nach Neubesatz, Hinweisschilder beachten!) 3. Fischen nur mit einer Handangel 4. Nachtfischen nach gesetzlichen Vorgaben 5. Anfüttern ist verboten 6. Bootsfischen ist verboten 7. Ausnehmen der Fische am See ist verboten 8. Das Ostufer ist wegen Baggerarbeiten von Montag bis Freitag gesperrt; Zufahrt freihalten (Parkregelung auf Rückseite der Erlaubnisscheine beachten!) 9. Nach Fang von 2 Salmoniden ist das Fischen an diesem Tag einzustellen 10. Der Fang von Zander ist auf 3 Stück/Jahr begrenzt 11. Bei Verstößen gegen Bestimmungen kann die Fischereierlaubnis entschädigungslos entzogen werden
Fangbeschränkung:
Die Fänge sind umgehend im Fangbuch einzutragen!
Schonmaße und Schonzeiten
Alle anderen Fische entsprechend den gesetzlichen Vorgaben 14.01.2017 |