Kartenausgabe

 

Karten für den Obermeitinger See

Der Obermeitinger See ist jeweils vom 15.12. bis zum Anfischen des Folgejahres gesperrt. 

Offizielles Anfischen erfolgt i.d.R. am Sonntag nach dem 15. März (bitte Jahresplanung und Sperrschilder bei Neubesatz beachten!).

Tageskarten können jeweils ab dem Anfischen erworben werden (auch für Gastfischer - diese müssen aber während des gesamten Fischens in Begleitung eines aktiven Vereinsmitglieds sein!).

Jahreskarten sind derzeit - vorbehaltlich der Verfügbarkeit - nur für Mitglieder (Preis 180 €) erhältlich.

Tageskarten-Preise ab 2018:

Aktive  Mitglieder                13 €

   Jugend   11 € 

Passive Mitglieder /Gäste   18 €  

   Jugend   15 €

Auf den Karten werden 5 € Pfand zugeschlagen, die bei Rückgabe zurückerstattet werden.

Kartenausgabe von Montag bis Samstag (nicht am Sonntag!):

beim 2.Vorsitzenden,              Michael Rid

                                            Steingadener Straße 21, Obermeitingen

                                            Tel.: 01605636216

 

Beizettel für Obermeitinger See:

1.  Der Erlaubnisschein gilt nur für das bezeichnete Gewässer, er ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzuzeigen

2.  Der Angelplatz ist sauber zu verlassen; bei Zuwiderhandlung erfolgen Sanktionen durch den Vorstand

3.  Fischen mit zwei Handangeln erlaubt; bei aktivem Fischen nur eine Handangel

4.  Nachtfischen nach gesetzlichen Vorgaben

5.  Anfüttern ist verboten

6.  Bootsfischen ist nicht erlaubt

7.  Ausnehmen der Fische am See ist verboten

8.  Nach Fang von 2 Salmoniden ist das Fischen an diesem Tag einzustellen 

9.  Während der Sperrzeiten ist das Fischen untersagt (siehe Jahresplanung und nach Neubesatz, Hinweisschilder beachten!) 

10. Bei Verstößen gegen Bestimmungen kann die Fischereierlaubnis entschädigungslos entzogen werden

11. Das Fanggerät muss in einwandfreiem zustand sein

 

Fangbeschränkung:

  • Täglich 3 Fische, davon nur 2 Salmoniden
  • Maximal 8 Fische pro Woche
  • Maximal 3 Zander pro Jahr
  • Weißfische unbegrenzt

Die Fänge sind umgehend im Fangbuch einzutragen! 

Das Fangbuch ist bis 20.12. des laufenden Jahres abzugeben. 

 

Schonmaße und Schonzeiten:

Hecht50 cm
15.02. - 30.04.
Zander50 cm
15.02. - 30.04.
Aal------
Karpfen
35 cm
---
Schleie
26 cm
01.05. - 30.06.
Regenbogenforelle
26 cm
15.12  - 15.03.
Bachforelle
26 cm
01.10. - 15.03.
Seeforelle
50 cm
01.10. - 15.03.
Bachsaibling
------
Seesaibling
30 cm
01.10. - 31.12.

 Alle anderen Fische entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. 


18.02.2024
 
 

 

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